Sie möchten selbstbestimmt zu Hause wohnen und wünschen sich regelmäßig oder ab und zu Unterstützung? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir sind gern für Sie da.
Die Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistung nach § 45 b können durch den Verein Senioren-Service-Neustadt e.V. günstiger abgerechnet werden.
Die Einkaufs- und Haushalthilfe wird bei genehmigtem Pflegegrad mit einem Betrag von 125 € von der Pflegekasse übernommen.
Ich freue mich auf Ihren Anruf und wir lernen uns persönlich kennen. Lassen Sie sich den Alltag erleichtern!
Adriana Reichenbach
Der Stundenlohn beträgt 25,20 €. Anfahrtskosten ergeben sich aus Stundenlohn und 40 Cent Kilometergeld.
Der reine Fahrdienst setzt sich aus 18,60 € Stundenlohn und 40 Cent pro Km zusammen.
Betreuung und hauswirtschaftliche Entlastung nach § 45 b kann direkt über den gleichnamigen Verein mit 18,60 € pro Stunde mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Anfahrtskosten setzen sich aus dem Stundenlohn und 40 Cent pro km zusammen.
Es erfolgt eine genaue Zeit- und Kilometerabrechnung, die Sie an jedem Service-Tag bestätigen können.
Die voraussichtliche Kostenhöhe kalkuliere ich für Sie möglichst günstig. Einmal monatlich bekommen Sie eine Rechnung, falls Sie keine andere Zahlungsvereinbarung wünschen.
Zur Kostenreduzierung können Sie Fahrgemeinschaften bilden oder Rechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Haushalts- und Gartenpflegearbeiten sind auch von über 60-jährigen und behinderten Personen steuerlich absetzbar.