Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben alle, mit einer Genehmigung der Pflegestufe I – V, als Entlastungsleistung 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkaufshilfe oder zur Betreuung von Angehörigen eingesetzt werden. Eine Abrechnung kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen.
Über weitere Gesetzesänderungen in der Verhinderungs-, Ersatz- oder Kurzzeitpflege kann ich Sie gern in einem Gespräch beraten, damit eine finanzielle Entlastung erreicht werden kann.